Das Wappen
Ende der fünfziger Jahre konnten alle selbstständigen Gemeinden in NRW die Führung eines Ortswappens beantragen. Im damaligen Amtsbezirk Bestwig wurde Dr. Franz Josef Kohle, Nuttlar, ausgewiesener Kenner der Heimatgeschichte, mit der Anfertigung von Entwürfen beauftragt. Der erste Entwurf für Gevelinghausen, der ein blaues Andreaskreuz und drei rote Seerosenblätter auf goldenem oder weißem Grund enthielt, fand zwar das Einverständnis des Gemeinderats von Gevelinghausen in der Sitzung vom 11. September 1959, nicht jedoch die Billigung des Staatsarchivs Münster.
Dagegen wurde der zweite Entwurf mit drei roten Seerosenblättern im Dreipass auf goldenem Grund genehmigt. Die Seerosenblätter sind dem Wappen des ersten Rittergeschlechts auf Gut Gevelinghausen entliehen. Sie sind auch im Wappen für das Herzogtum Angern zu finden. allerdings anders. Der goldene Grund im Ortswappen geht auf die Familienwappen der Freiherren von Wendt-Papenhausen zurück, dem letzten Adelsgeschlecht in Gevelinghausen. Mit Erlass vom 29. Dezember 1962 genehmigte der Landesinnenminister von NRW der Gemeinde Gevelinghausen zu führen des Wappens.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Hausfarben hingewiesen, die noch heute die Fensterläden an den Gebäuden der ehemaligen Rittergutsanlage zieren. Sie gehen auf die Familie von Wendt-Papenhausen zurück, deren Wappenschild einen goldenen Grund hatte, der in der Heraldik oft durch Gelb ersetzt wird. Blau sind im Wappen die drei Sturmhauben oder Sturmhelme.
Das alte Traditionswappen von Gevelinghausen ist nur noch von geschichtlichem Interesse. Für symbolische oder dekorative Zwecke darf es weiterhin verwendet werden. Davon machte unsere Schützenbruderschaft Gebrauch, als sie 1995 für die Ortsbewohner neue Flaggen mit dem alten Wappen von Gevelinghausen als Symbol Zusammengehörigkeit anfertigen ließ und zum Kauf anbot.