Jahreshauptversammlung der Sportfreunde muss verschoben werden…
Hallo Sportfreunde,
Pandemie bedingt wird die Jahreshauptversammlung der TuS „Sportfreunde“ Gevelinghausen leider nicht wie üblich im Januar stattfinden können.
Damit Vereine, wie der unsere, die laut Satzung zur Durchführung einer turnusmäßigen Mitgliedervollversammlung verpflichtet sind, beschlussfähig bleiben, hat der Bundestag am 17. Dezember 2020 beschlossen, das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu ändern.
Der §5 Vereine, Parteien und Stiftungen wurde um den Absatz (2a) erweitert.
Abweichend von § 36 BGB ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
Wann die Jahreshauptversammlung nachgeholt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt auch leider noch nicht absehbar.
Bis dahin werden wir euch über Aushänge und Sozial Media auf dem laufenden halten.
Jetzt hat der Infektionsschutz erstmal Vorrang.
Bleibt gesund!
Der Vorstand